Unterstützungen für Schülerinnen und Schüler bzw. Schulveranstaltungen

Unterstützungen durch den Elternverein Dreihackengasse:

Voraussetzungen und Rahmenbedingungen

  • Förderungsmöglichkeiten

Der Elternverein fördert im Rahmen seiner finanziellen Möglichkeiten projektbezogene, schulische Veranstaltungen und Tätigkeiten (Klassen- und Gruppenprojekte, Workshops, ...).
Einzelförderungen sind aufgrund der Nachvollziehbarkeit von sonstigen Zuschüssen nicht mehr möglich.

Der Antrag für eine Projekt- und/oder Gruppenunterstützung muss durch die zuständige, verantwortliche Lehrperson eingebracht werden. Unterstützt werden Projekte und Tätigkeiten, die eine größere Anzahl an Schülern betrifft und einen Bezug zum Lehrplan haben.

  • Berechnungsbasis - Höhe der Stützung - individuelle Anträge

Formular-Download des EV 3hacken

Allgemeine Unterstützungen

Anbei finden Sie eine Auswahl verschiedener Stellen, die für schulische Veranstaltungen Förderungen und/oder Unterstützungen gewähren (eine Vollständigkeit kann nicht garantiert werden):

  • ÖJRK - Österreichisches Jugendrotkreuz
  •  Bmbwf - Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
  • Bildungsdirekion Steiermark

 

  • Gemeinden und Stadt Graz

Schulbeihilfen und Unterstützungen für Schulveranstaltungen sind bei den Öffentlichen Ämtern individuell geregelt und sehr unterschiedlich. Wir können Ihnen daher nur empfehlen, bei Ihrer Heimatgemeinde direkt anzufragen.

z.B. wird auch VorzugsschülerInnen in Oberstufenklassen in manchen Heimatgemeinden eine einmalige Unterstützungszahlung in Form eines "Leistungsstipendiums" gewährt.

 

  • Antrag auf Ermäßigung des Schulkostenbeitrages KONS

für den Besuch des Johann-Joseph-Fux-Konservatoriums:
Antrag_Schulkostenermäßigung_2023-2024.pdf (steiermark.at)

 

  • AK - Arbeiterkammer Steiermark

Informationen zur AK Schulbeihilfe - aber nicht für Schulveranstaltungen

 

Berechnung einer möglichen Schulbeihilfe:

Online Berechnung
dazu Informationen zur Hilfestellung beim Ausfüllen

Alle Angaben dienen ausschließlich zu Informationszwecken und haben keine Verbindlichkeit sowie Rechtsanspruch.